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Vier Grundsätze für den fairen Handel

Um eine faire Auftragsvergabe zwischen großen und kleinen Unternehmen zu erreichen und eine Grundlage für eine Win-Win-Zusammenarbeit zu schaffen, hat LX Houseys die von der Wettbewerbskommission vorgestellte Praxis in den Einkaufsrichtlinien aufgegriffen und zu einem Prinzip des fairen Handels gemacht.

ein fairer Vertragsabschluss

Anpassung des Preises je Liefereinheit auf der Grundlage einer angemessenen Auswahlmethode für Einheitspreise

Auswahl und Zusammenarbeit mit fairen Partnern

Gewährleistung von Objektivität und Transparenz bei der Einhaltung von Standards und Verfahren für die Registrierung und Streichung von Partnerunternehmen

Verhinderung unfairer Geschäfte

Installation und Funktionsweise eines internen Überprüfungsmechanismuss

Schriftliche Ausstellung/ Konservierung

Ausstellung und Aufbewahrung von sieben schriftlichen Dokumenten, darunter Verträge und Bescheinigungen über den Erhalt von Gegenständen,

Bewertungsprozess für CSR-Risikomanagement

Schritt 1

Einführung des CSR-Verhaltenskodex für Zulieferer

Schritt 2

Umfang des Zulieferermanagements festlegen

Schritt 3

Durchführung einer CSR-Bewertung der Zulieferer

CSR-Verhaltenskodex für Zulieferer

 

Der CSR-Verhaltenskodex von LX Hausys wurde entwickelt, um die Anforderungen und Standards zu beschreiben, die wir von unseren Zulieferern erwarten, damit sie sich an unserer sozialen Verantwortung und unseren Bemühungen beteilige

  • a. Wir verbieten die Beschäftigung von Kindern unter dem gesetzlichen Mindestalter und halten bei jugendlichen Arbeitnehmern die einschlägigen Vorschriften über das gesetzliche Mindestalter, die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen ein
  • b. Wir verbieten Zwangsarbeit, Ausbeutung und alle anderen Arten von Arbeit, die gegen den freiwilligen Willen der Arbeitnehmer erfolgen, und erstellen Arbeitsverträge, in denen die Arbeitsbedingungen klar festgelegt sind.
  • c. Wir verbieten jede Art von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Einstellung, Gewerkschaftszugehörigkeit und Ehestand bei der Einstellung, Beförderung, Entlohnung und bei Bildungsangeboten.
  • d. Wir respektieren die Würde von Arbeitnehmern und schaffen ein Arbeitsumfeld, das keinerlei unmenschliche Behandlung oder Drohungen wie sexuelle Belästigung, Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische/physische Nötigung oder verbale Gewalt zulässt.
  • e. Wir halten uns an einschlägige gesetzliche Kriterien in Bezug auf Höchstarbeitszeit/ Tage, Mindestlohn, Sozialleistungen, Arbeitszeiten und Vergütung
  • f. Wir respektieren die gesetzlich garantierte Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen und schaffen ein Umfeld, in dem die Arbeitnehmer mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Diskriminierung, Vergeltung, Bedrohung oder Belästigung befürchten zu müssen
  • g. Wir tragen die Verantwortung dafür, jede Art von korrupten Praktiken wie Bestechung (inklusive Annahme von Geschenken) und Veruntreuung zu verbieten und solche Praktiken ständig zu überwachen und zu bekämpfen. Außerdem garantieren wir den Schutz und die Vertraulichkeit von Whistle-Blowern
  • h. Wir ergreifen die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Arbeitnehmer in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten und leben (falls eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird). Dies reicht von der Bewertung und Beseitigung von Risikofaktoren über kontinuierliche Schulungen und Notfallübungen bis hin zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.
  • i. Wir bemühen uns nach Kräften, die erforderlichen Genehmigungen für den Umweltschutz einzuholen und auf dem neuesten Stand zu halten und die negativen Auswirkungen unserer Herstellungsprozesse - Gefahrstoffe, Müll und Abwasser, Luftverschmutzung und Ressourcenverbrauch - auf die Umwelt und die örtlichen Gemeinden zu minimieren.

Checkliste für CSR-Zulieferer

  • Sicherheit und Gesundheit: Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem, Arbeitsschutz, Verhalten bei industriellen Unfällen
  • Umweltmanagement: Umweltmanagementsystem, Management von gefährlichen Chemikalien, Management von Umweltschadstoffen
  • Menschenrechte und Arbeitsrecht: Schriftlicher Arbeitsvertrag, Verhinderung von Diskriminierung, Löhne und Arbeitsbedingungen, Umgang mit Beschwerden 〮Sonstiges: Management von Kundenzufriedenheit, Ethikmanagement, fairer Handel, Datenschutz, Beitrag zur lokalen Gemeinschaft.

Status der CSR-Risikobewertung von Zulieferern

Status der CSR-Risikobewertung von Zulieferern 1)

Einheit 2017 2018 2019 2020
Alle neuen Zulieferer Anzahl 101 207 117 169
Neue Zulieferer, die einer CSR-Bewertung unterzogen wurden Rate(%) 100 100 100 100
Existierende Zulieferer, die einer CSR-Bewertung unterzogen wurden Anzahl 400 340 340 340
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1) <p>Zu bewertende Zulieferer</p> <ul> <li>Neue Zulieferer Bewertung aller neuen Zulieferer</li> <li>Existierende Zulieferer, von denen im Vorjahr Produkte im Wert von 100 Mio. KRW bezogen wurden, oder Zulieferer, deren Produkte von strategischer Bedeutung sind</li> </ul>

Ergebnisse der CSR-Bewertung existierender Zulieferer nach Kategorien im Jahr 2020 1)

Kategorie Gewicht Punktzahl Prozentzahl
Ethik-Management 15 12.44 82.92
Lokale Gemeinschaft 5 3.60 72.00
Sicherheit und Gesundheit 25 21.7 86.80
Menschenrechte und Arbeitsrecht 30 27.37 91.24
Umweltmanagement 25 24.20 96.80
Gesamtdurchschnitt 100 89.31 85.95
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1) 90% oder höher: geringes Risiko / 80% oder höher: mittleres Risiko / unter 80%: hohes Risiko

Programm zur Einhaltung von fairem Handel

Die wichtigsten Programme

Programme Inhalte
Inhalte
  • Kontrolle wichtiger Unternehmen und Standorte zur Überwachung von Handelspraktiken
Regulatorische Schulung
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für fairen Handel und Verbreitung einer Kultur von fairem Handel
  • Verteilung von Handbüchern und Schulungsmaterial zum fairen Handel
  • Durchführung von regelmäßigen internen/ externen Schulungen
Vorläufige Überprüfung
  • Alle Geschäftsbereiche von Planung über Verkauf und Marketing bis hin zu Einkauf und Finanzierung
  • Um Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verhindern
  • Interne Experten für fairen Handel führen eine vorläufige Geschäftsprüfung durch
Interne Überprüfung von Transaktionen mit Subunternehmern
  • Aufbau eines Systems zur Verhinderung und Überwachung unlauterer Praktiken bei der Auftragsvergabe an Zulieferer
  • Einrichtung und Tätigkeit des internen Ausschusses zur Überprüfung von Subunternehmern, inklusive Einkaufsleiter
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Fair-Trade-Compliance-Schulung für Mitarbeiter

Kategorie 2017 2018 2019 2020
Vergabe von Subaufträgen Kartell und unfairer Handel Vergabe von Subaufträgen Kartell und unfairer Handel Vergabe von Subaufträgen Kartell und unfairer Handel Vergabe von Subaufträgen Kartell und unfairer Handel
Anzahl der Schulungsteilnehmer (Personen) 72 252 110 265 138 164 55 245
Anzahl der Schulungseinheiten 4 15 7 12 6 13 4 15
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